CDU begrüßt Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete

06.02.2024
Kreisverband

Kosten dürfen nicht bei Kommunen hängenbleiben!

Die CDU begrüßt die lange geforderte Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Schon im November 2023 hatten sich die Länder darauf geeinigt, die Bezahlkarte für Geflüchtete flächendeckend umzusetzen. Nun haben sich Ende Januar 14 der 16 Bundesländer auf einen gemeinsamen Standard für ein Vergabeverfahren verständigt, das im Sommer 2024 abgeschlossen sein soll. Auch das Land Nordrhein-Westfalen wird die Karte einführen.

„Eine solche Bezahlkarte für Geflüchtete ist eine gute Idee. Sie kann dazu beitragen, zugleich den Verwaltungsaufwand für Transferleistungen als auch das Missbrauchsrisiko zu reduzieren. Allerdings kann es nicht sein, dass Bund und Länder die Einführung beschließen und die Kosten auf die Kommunen abwälzen.“

so der CDU-Kreisvorsitzende Dr. Hermann-Josef Tebroke MdB. Jeder, der hier Asyl sucht, hat das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums – und das ist auch richtig so! Leider ist unser bisheriges Auszahlungssystem der staatlichen Sozialleistungen aber missbrauchsanfällig und setzt oftmals falsche Anreize. Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete ist daher nicht nur richtig, weil sie hilft, den Missbrauch von sozialen Leistungen zu erschweren.

Die geplante Bezahlkarte soll künftig Geflüchteten ermöglichen, staatliche Leistungen als Guthabenkarte zu erhalten, wodurch die Auszahlung von Bargeld größtenteils entfällt. Dieser Schritt soll vor allem dazu dienen, illegale Geldtransfers ins Ausland – zum Beispiel zur Bezahlung von Schleppern – zu verhindern und sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung auch wirklich für den Lebensunterhalt vor Ort verwendet wird.